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Bad Essen: Vom Schulweg zur Singpflicht

Mit diesem Dokument erlauben Johann Jobst Ledeburs und Philip von dem Bussche den Hüsedern die Errichtung einer Schule. Foto: Ulrich Eckseler/NLA OS Dep 129 Akz. 2012/039 Nr.83

Bestände des Niedersächsischen Landesarchivs Osnabrück dokumentieren die Geschichte Bad Essens, darunter Schulgründungen, kommunale und adlige Archive sowie historische Schul- und Bestattungstraditionen.

In den Beständen des Niedersächsischen Landesarchivs Abt. Osnabrück erzählen die aufbewahrten Urkunden und Dokumente viele Geschichten über Bad Essen. In der Schloßstraße werden neben den staatlichen Beständen gleichsam kommunale Archive der Gemeinden aus dem Landkreis aufbewahrt sowie auch sehr viele Adelsbestände. Daraus ergeben sich spannende Synergien, verdeutlicht Anna Philine Schöpper, die im Niedersächsischen Landesarchiv zuständig ist, für die im Archivbestände des Landkreises Osnabrück.

Aus einem Depositum der Familie von dem Bussche-Hünnefeld geht hervor, dass man ab 1654 überlegte, wie man die Kinder in Hüsede beschulen könne. Die Hüseder hatten sich beklagt, dass ihre Kinder von ihrer Bauerschaft so weit nach Essen zur Schule wandern müssen und der Weg sehr beschwerlich sei. Die Bauern hatten beschlossen, „aus eigenen Mittel und auf ihre Kosten eine geringe Schule aufbauen“ zu wollen. Damals konnte ein Dorf jedoch nicht einfach eine Schule errichten – es bedurfte der Zustimmung des Grundherren. In der einer Urkunde aus dem Archiv der Gemeinde Bad aus dem Jahr 1667 wird deshalb bestätigt, dass Amtsdroste Johann Jobst Ledebur und Philip von dem Bussche ihre Einwilligung zu dieser Neugründung geben. Der Bau des ersten Schulgebäudes in Hüsede erfolgte auf dem Grundstück, auf dem heute das Feuerwehrhaus steht.

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Zur Hüseder Schule finden sich weitere Hinweise im Archivbestand des Evangelischen Konsistoriums aus den Jahren 1799 bis 1850, der ebenfalls im Landesarchiv lagert. Daraus geht hervor, dass die Schulkinder bei Beerdigungen eine besondere Rolle spielten: „Sind die Schulkinder bei Abholung der Leichen dadurch behilflich gewesen, dass ein Teil der Schulknaben die jedesmaligen Leichen mit dem Lehrer aus dem Leichenhause nach der Gruft begleiteten und besangen.“ Diese Praxis stieß jedoch nicht nur auf Zustimmung. Zwei Kaufleute wollten ihre Kinder von dieser Aufgabe ausnehmen, was dazu führte, dass sich auch weitere Kinder weigerten. Der Lehrer wiederum beklagte sich, dass die Praxis „in den Gemütern der Kinder Gefühle erweckt, welche ihnen selbst schädlich, dem Lehrer, welcher es wohl meint, aber höchst unangenehm sein müssten.“ Sprich, die Kinder weinten beim Anblick der Toten. Das Evangelische Konsistorium, als kirchliche Verwaltungsbehörde, lehnte eine Änderung der Praxis ab und entschied, dass die Kinder weiterhin zu singen hätten.
ue/pm

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