Rechtsanwälte beraten
Impressums-Urteil
Dürfen Händler Kundenanfragen per E-Mail eiskalt ins Leere laufen lassen? - Nein: Unternehmen müssen im Impressum ihrer Webseite eine E-Mail-Adresse angeben, die auch tatsächlich zur Kontaktaufnahme geeignet ist – und nicht etwa automatisierte Antworten zurückschickt, dass diese Adresse „keine eingehenden E-Mails akzeptiert“. So...