Rechtsanwälte beraten
Umgang nach Verzicht?
Verzichtet ein Elternteil auf Umgang mit seinen Kindern und widerruft diesen Verzicht später, hat er keinen Anspruch darauf, die vorherige Regelung wiederherzustellen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az: 11 UF 564/24) weist die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.