Rechtsanwälte beraten
Unterhalt nachzahlen
Wer als unterhaltspflichtiger Elternteil umschult oder eine Ausbildung aufnimmt, kann meist keinen Unterhalt zahlen. Doch unter Umständen muss er die Ausbildung jedoch aufschieben, bis das Kind nicht mehr unterhaltsbedürftig ist. So eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az: 10 UF 100/24) laut AG Familienrecht des DAV.