Das Niedersächische Landesarchiv / Abt. Osnabrück ist der Arbeitsplatz von Anna Philine Schöpper, die zuständig ist für die dort verwahrten Archivbestände des Landkreises Osnabrück, und von Dr. Martin Schürrer, der als Archivrat die staatlichen Bestände bewertet, betreut und verwaltet – darunter auch die Urkunde in der Essen erstmals erwähnt wurde. Um das Dokument eröffnen sich ein paar Besonderheiten.
Bad Essen und Bohmte liegen nicht nur geografisch eng beisammen, beide Orte beziehen auch auf ein und dieselbe Urkunde, in der sie jeweils erstmals genannt wurden. „duo loca Essene et Bamwide“ „Zwei Orte Essen und Bohmte“, heißt es an der entscheidenden Stelle. Nun mag sich der aufmerksame Beobachter fragen, wie dieses vermeindliche Paradoxon möglich ist, feierte Bohmte doch bekanntlich 2024 sein 950-jähriges Bestehen, während die Bad Essener 2025 ihr Jubiläum begehen. Dr. Martin Schürrer klärt auf.

Inhaltlich beschreibt die Urkunde „wie Gisilbert und Cuniza dem Bischofe Benno und der Osnabrücker Kirche Essen und Bohmte übertragen und dafür auf Lebenszeit vier Pfund Zehntgelder aus Gütern zu Bohmte, im Wemper Moore und zu Nemden sowie zwei Wildschweine und zwei Hirschkühe erhalten“, erläutert Schürrer. Mit der Nennung Bad Essens verhält es sich allerdings etwas komplizierter als im Falle Bohmtes. Denn die„Urkunde weist leider Beschädigungen und Textverluste auf. Während Bohmte als Bamwide noch lesbar ist, fehlt heute leider die Textstelle mit der Nennung Essens. Dass diese Anfang des 18. Jahrhunderts noch vorhanden war, wird durch die Urkundenedition des Jesuiten Ludwig Henseler, der wiederum Justus Möser folgte, ersichtlich.“ In dieser Abschrift heißt es „duo loca Essene et Bamwide“. Im Original fehlt der Text zwischen loca und et.
Bei ihrer Ausstellung im 11. Jahrhundert ist das Dokument leider nicht datiert worden, „sodass es schwerfällt, ein exaktes Jahr des Rechtsgeschäfts und damit auch für die Ersterwähnung festzulegen. Die Forschung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts konnte daher immer nur eine gewisse Zeitspanne als wahrscheinlichen Ausstellungstermin benennen.


Dabei dienen der Inhalt und insbesondere die handelnden Personen sowie die spärlichen Amtsbezeichnungen als Hinweise und (diskutable) Eckpfeiler einer Datierung. Der unter maßgeblicher Führung des Mediävisten und herausragenden Archivars Friedrich Philippi herausgegebene erste Band des Osnabrücker Urkundenbuchs legt 1892 die Ausstellung der Urkunde aufgrund eines Vergleichs mit der Vita Bennonis (Entstehungszeit 1090-1100) auf den Zeitraum 1068/70 fest (Osnabrücker UB Bd. 1 Nr. 157, S. 138).
Joseph Prinz – ebenfalls Historiker und Archivar – revidiert 1934 nach einer Untersuchung der in den Urkunden Bischof Bennos II. genannten Vögte am Ende des 11. Jahrhundert diese Datierung. In der wirkmächtigen Reihe der Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens, 15. Heft (Das Territorium des Bistums Osnabrück, 1934) schlägt er eine andere Reihenfolge der ältesten Osnabrücker Vogturkunden vor (Prinz, Das Territorium des Bistums Osnabrück, S. 104, Fußnote 1). Die Nennung des Vogts Eberhard (advocato Everhardo ad Osnabruggensem), die Aufschlüsselung der Abfolge der Osnabrücker Vögte bzw. ihrer Verwandtschaftsverhältnisse und ein Abgleich mit der Vita Bennonis führen ihn zu dem Schluss, dass die Urkunde frühestens 1074 und spätestens 1081 ausgestellt worden ist.
„Günther Wrede, langjähriger Direktor des Staatsarchivs Osnabrück, folgte der Einschätzung Prinz', in seinem 1975 veröffentlichten ersten Band des Geschichtlichen Ortsverzeichnisses des ehemaligen Fürstbistums Osnabrück und setzt den Zeitraum 1074/81 für die Ersterwähnung Bad Essens an. Die Datierungsversuche des Jesuiten Henseler (Anfang des 18. Jahrhundert) und Justus Mösers (aus dem Nachlass 1843 herausgegeben) gelten damit als verworfen“, so Dr. Martin Schürrer den Forschungsstand.
Es bleibt die Frage, wie sich Bohmte und Essen auf dieselbe Urkunde beziehen können, ihre Ersterwähnung aber unterschiedlich interpretieren. Archivrat Schürrer: „Nach einem kursorischen Blick in die Festschriften der Jubiläumsfeiern 1974 und 1975 sowie in die heimat- und regionalgeschichtlichen Publikationen konnte ich hierfür keine wissenschaftliche Begründung ausfindig machen. Auch die im NLA Abt. Osnabrück hinterlegten Akten aus Bad Essen zum Jubiläum 1975 schweigen zu diesem Gesichtspunkt. Ob Essen 1975 eine ältere Tradition fortsetzte oder gerne ein 'runderes' Jubiläum feiern wollte oder organisatorische Gründe für die Wahl des Datums ausschlaggebend waren, ist nach aktuellem Quellen- und Forschungsstand nicht zu ergründen.“
Falsch sind beide Daten damit also nicht. Theoretisch könnte man somit einfach bis 2031-bezieht man sich auf das Jahr 1081 - weiterfeiern. In diesem Sinne: Alles Gute, Bad Essen.
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