Ein nahestehender Mensch ist schwer erkrankt. Er ist noch da, und doch verliert man nach und nach etwas: Vielleicht verändern sich Gespräche, gemeinsame Zukunftspläne platzen, gewohnte Rollen kehren sich nach und nach um oder lösen sich auf. Das kann schmerzen, lange bevor jemand stirbt. „Die Trauer vor dem Tod besteht aus zahlreichen Verlusten, die Menschen in dieser Zeit erleben. Die erkrankte Person ist physisch noch da, man verbringt Lebenszeit mit ihr, und gleichzeitig verabschiedet man sich aber auch schon von ihr“, sagt die Trauerberaterin Tanja M. Brinkmann. Häufig beginnt diese Trauer der Beraterin zufolge mit der Diagnose einer unheilbaren, zum Tod führenden Erkrankung.
Zwischen Angst und Hoffnung: Trauer ist dabei nicht nur Traurigkeit.„Typischerweise haben Menschen, die davon betroffen sind, ziemlich viel Angst und Unsicherheit“, sagt Brinkmann. Hinzu kommen zum Beispiel Emotionen wie Überforderung, Erschöpfung, Verzweiflung, Schuldgefühle oder Neid auf andere, die nicht betroffen sind. Die Gefühle ähneln denen nach einem Tod. Mit einem Unterschied:„Hoffnung ist eine Besonderheit bei der Trauer vor dem Tod“, sagt Brinkmann. Etwa die Hoffnung auf eine neue Therapie oder mehr gemeinsame Zeit.
Gefühle zulassen - auch vor der erkrankten Person: Was hilft, mit dieser Trauer zurechtzukommen?„Das, was häufig passiert, ist, dass die An- und Zugehörigen ihre Gefühle und Bedürfnisse hintanstellen, weil sie ja nicht erkrankt sind“, sagt Brinkmann. Ihr Rat lautet aber: die Gefühle, Gedanken und Fragezeichen zu lassen, wann immer das möglich ist - auch vor der erkrankten Person.„Man reißt sich häufig zusammen und denkt, ich muss jetzt stark sein für denjenigen, ich darf hier meine Gefühle und Sorgen nicht zeigen“, so Brinkmann. 22 Aus ihren Beratungen weiß sie aber auch:„Wenn es doch solcher Begegnungen gab, wo beide heulend nebeneinandersaßen und sich n zum Beispiel über die Bestattung unterhalten haben, sind das für F die Beziehung und die Erinnerung ganz wesentliche Momente.“ i
Oft heilsam - ein offener Umgang mit dem Tod: Was möglich ist, hängt auch davon ab, wie sehr beide den bevorstehenden Tod akzeptieren können. Einen offenen Umgang erlebt Brinkmann jedoch oft als„sehr heilsam“. Dann lässt sich fragen, was jetzt wichtig ist: „Wollen wir den Alltag so, wie er gewohnt war, und trotz der therapie- und erkrankungsbedingten Einschränkungen weiterführen, oder wollen wir uns noch einen spezifischen Wunsch erfüllen?“ Auch Bestattungswünsche oder familiäre Fragen können Thema sein. „Richtig“ Abschied zu nehmen kann man aber nicht erzwingen. „Auch An- und Zugehörige befinden sich in einem absoluten Ausnahmezustand, in einer Extremsituation“, sagt Brinkmann. „Wenn man es kann und es einem wichtig ist, halte ich es aber für gut, etwa noch bestimmte Rituale zu machen oder bestimmte Gespräche zu führen.“ Entscheidend ist auch hier, ob das Gegenüber dafür offen ist. dpa/tmn
Checkliste
(Fortsetzung) man dazu eine Kopie der Sterbeurkunde, manchmal auch das Original.
7. Mitgliedschaften und Abonnements kündigen: „Um einen Überblick über die laufenden Kosten zu erhalten, sichtet man am besten die Kontoauszüge“, sagt Alexander Helbach. Liegt eine Bankvollmacht vor (diese kann auch Teil einer Vorsorgevollmacht sein), kann die bevollmächtigte Person das Konto einsehen, andernfalls braucht es dazu einen Erbschein. Bei der Kündigung von Mietverträgen sind in der Regel Fristen einzuhalten, die es jedoch auch braucht, um eine Wohnung leerzuräumen.
8. Digitalen Nachlass regeln: Profile auf Social-Media-Accounts wie Instagram, Youtube oder Facebook bestehen mit allen persönlichen Daten, Fotos und Videos fort. Löschen können Angehörige diese nur dann selbst, wenn ihnen die Zugangsdaten bekannt sind. Deshalb rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen, rechtzeitig zu Lebzeiten eine Übersicht über Online-Konten inklusive Zugangsdaten zu erstellen und eine Vertrauensperson einzuweihen, wo sich diese befindet. Häufig ist für die Authentifizierung zusätzlich ein Zugriff auf das Smartphone nötig, auch dieses Passwort sollte man irgendwo hinterlegen, genauso wie den Zugriff auf andere elektronische Geräte wie Laptops oder Tablets. Fehlen die Zugangsdaten zu den Social-Media-Accounts, kann man versuchen, den Anbieter unter Zusendung einer Sterbeurkundenkopie zu informieren.
9. Dokumente sortieren: Alexander Helbach empfiehlt, einen eigenen Ordner zum Todesfall anzulegen. Darin werden wichtige Dokumente wie die Sterbeurkunde, die Urkunde über das Grabnutzungsrecht, der Name des Nutzungsrechtsinhabers, die Erklärung über den Nachfolger der Nutzungsberechtigung, mögliche Verträge über die Grabgestaltung und -pflege, Rechnungen sowie Gebührenbescheide abgelegt.
10. Steuererklärung machen: Oft müssen Hinterbliebene auch noch eine letzte Steuererklärung für den Verstorbenen machen. Der Stiftung Warentest zufolge hat man dazu bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt, Zeit. Das lohnt sich laut den Verbraucherschützern häufig finanziell - weshalb auch eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein kann. dpa/tmn