Viele Autofahrer glauben, dass die Herstellergarantie nur erhalten bleibt, wenn Wartung und Inspektion im Vertragsbetrieb erfolgen.
Rechtlich entscheidend sind jedoch andere Kriterien: Die Arbeiten müssen fachgerecht, nach Herstellervorgaben, im vorgeschriebenen Intervall und nachvollziehbar dokumentiert durchgeführt werden. Die freie Werkstattwahl ist grundsätzlich möglich.
Die erste Inspektion steht an, der Neuwagen ist noch fast neu und plötzlich stellt sich - die Frage: Muss das Fahrzeug zwingend in die Vertragswerkstatt, damit die Garantie bestehen bleibt? Diese Sorge ist weit verbreitet, aber zu pauschal. Entscheidend ist nicht allein der Name der Werkstatt, sondern die Qualität und Nachvollziehbarkeit der ausgeführten Arbeiten.
Auch während der Garantiezeit können Autofahrer grundsätzlich eine qualifizierte freie Werkstatt wählen.
Voraussetzung ist, dass die Wartung nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers erfolgt, die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten werden und geeignete Ersatzteile zum Einsatz kommen. Arbeitsumfang, verwendete Teile, Kilometerstand und Wartungstermin sollten auf der Rechnung und im Serviceheft dokumentiert sein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Garantie und gesetzlicher Sachmängelhaftung. Die Sachmängelhaftung richtet sich gegen den Verkäufer und bleibt unabhängig davon bestehen, in welcher Werkstatt das Fahrzeug gewartet wird. Eine Herstellergarantie ist dagegen eine freiwillige Leistung mit eigenen Bedingungen. Sie darf jedoch nicht allein deshalb verweigert werden, weil eine Inspektion in einer freien Werkstatt durchgeführt wurde. Anders kann es aussehen, wenn ein Schaden nachweislich durch eine fehlerhafte Wartung, ein ungeeignetes Teil oder ein versäumtes Wartungsintervall entstanden ist. Das gilt auch für junge Gebrauchtwagen mit Anschluss- oder Gebrauchtwagengarantie. Hier sollten die konkreten Garantiebedingungen geprüft und alle Wartungsnachweise aufbewahrt werden. Ein lückenloses Checkheft dient nicht nur der Absicherung, sondern unterstützt auch den Werterhalt beim späteren Verkauf.
Bei Elektroautos und Hybriden verändert sich der Service, er entfällt aber nicht. Neben Reifen, Bremsen, Fahrwerk und Klimaanlage müssen auch Hochvoltsystem, Batterie, Ladeelektronik, Software und Assistenzsysteme fachgerecht geprüft werden. Dafür sind speziell geschulte Fachkräfte und geeignete Diagnosetechnik erforderlich. Am Ende zählt daher weniger die Frage „Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?“, sondern, ob zuverlässig, nach Herstellervorgaben und nachvollziehbar gearbeitet wird. Beides kann eine Wahl sein - wenn die fachlichen Voraussetzungen stimmen.
Die freie Werkstattwahl während der Garantiezeit wird durch europäisches Wettbewerbsrecht gestützt. Der Bundesgerichtshof hat zudem bestätigt, dass eine Gebrauchtwagengarantie nicht pauschal an Wartungen ausschließlich in der Verkäuferwerkstatt gebunden werden darf.
pm/KI