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Report fordert Umdenken bei der Hilfsmittelversorgung

Der Report 2026 basiert auf einer Online-Befragung, die in 2026 in Deutschland durchgeführt wurde. Befragt wurden 1.527 Menschen ab 18 Jahren, die regelmäßig Hilfsmittel nutzen und in den vergangenen fünf Jahren Erfahrungen mit der Beantragung, Genehmigung, Anpassung oder Reparatur eines Hilfsmittels gemacht haben. Die Stichprobe ist nach Alter und Geschlecht bevölkerungsrepräsentativ verteilt. Foto: Rehacare

Ein selbstbestimmtes Leben braucht eine gute Hilfsmittelversorgung

Der Report „Selbstbestimmt leben in Status quo und Zukunft der Hilfsmittelversorgung Deutschland“ zeigt: Hilfsmittel stärken Selbstständigkeit und Teilhabe. Gleichzeitig belasten Bürokratie, Kostendruck und unklare Prozesse den Zugang zur Versorgung.

Die Ergebnisse treffen auf eine gesundheitspolitische Debatte, die aktuell intensiv über Effizienz, Kosten und Finanzierungsfragen geführt wird. Während die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren steigen, reagiert die Politik mit Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik.

Das im Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht für die Hilfsmittelversorgung ab 2027/2028 einen pauschalen Abschlag von drei Prozent gegenüber den vertraglich vereinbarten Preisen vor. Zugleich erhält das Festbetragssystem für Hilfsmittel eine neue gesetzliche Grundlage.

Dabei machen Hilfsmittel gemessen am Gesamtbudget der gesetzlichen Krankenversicherung nur einen vergleichsweise kleinen Anteil aus: Für rund 32 Millionen Versorgungsfälle im Jahr 2023 wurden 3,87 Prozent des GKV-Gesamtbudgets aufgewendet. Gleichzeitig ist ihr Nutzen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gesellschaft enorm. Ein passender Rollstuhl, ein Hörgerät, eine Prothese, ein Inkontinenz-Hilfsmittel oder ein digitales Assistenzsystem kann darüber entscheiden, ob Menschen selbstständig leben, beruflich aktiv bleiben oder Pflege- und Folgekosten vermieden werden. 

Gute Versorgung nur durch Hartnäckigkeit: Bürokratie bremst Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung Foto: Imago/Breuel-Bild
Gute Versorgung nur durch Hartnäckigkeit: Bürokratie bremst Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung Foto: Imago/Breuel-Bild

„Die Debatte über Hilfsmittelversorgung darf nicht allein über Kosten geführt werden. Entscheidend ist, was Versorgung im Alltag ermöglicht: Mobilität, Teilhabe, Beruf, Familie und ein selbstbestimmtes Leben. Genau diese Perspektive bringt die Rehacare in den Austausch zwischen Community, Wirtschaft, Versorgung und Politik ein“, sagt Hannes Niemann von Rehacare.

Für den Report wurden mehr als 1500 Menschen befragt, die regelmäßig Hilfsmittel nutzen und in den vergangenen fünf Jahren Kontakt mit der Beantragung, Genehmigung, Anpassung oder Reparatur eines Hilfsmittels hatten.

Die Ergebnisse zeigen deutlich: Hilfsmittel wirken unmittelbar. 95 Prozent der Befragten berichten von einem positiven Einfluss auf ihr tägliches Leben, 86 Prozent erleben durch Hilfsmittel mehr Selbstständigkeit. Damit sind Hilfsmittel nicht nur medizinische Produkte oder Kostenpositionen im System. Sie sind Voraussetzung für Teilhabe, Mobilität, Kommunikation, Erwerbsfähigkeit und ein möglichst selbstbestimmtes Leben.

Besonders deutlich wird die Belastung auf dem Weg zum passenden Hilfsmittel: Zwei Drittel der Befragten fühlen sich durch bürokratische Prozesse belastet. 76 Prozent sind überzeugt, dass gute Versorgung nur bekommt, wer hartnäckig bleibt und sich im System auskennt.

Entsprechend verhalten fällt die Gesamtbewertung aus: Zwar sind 68 Prozent der Befragten mit ihrer Hilfsmittelversorgung insgesamt zufrieden, rund ein Drittel ist es jedoch nicht.

Auch das Bild des Versorgungssystems ist gespalten. 49 Prozent der Befragten erleben das System als Sparsystem der Kostenträger, 52 Prozent dagegen als Unterstützungssystem für Anwender. Besonders kritisch urteilen jüngere Befragte: 63 Prozent der 18- bis 29-Jährigen nehmen das System als Sparsystem wahr. Auch Frauen und Menschen mit geringerem Einkommen bewerten die Versorgung häufiger kritisch.

Die Ergebnisse des Reports zeigen: Wenn pauschale Kürzungslogiken auf einen Versorgungsbereich treffen, der stark vom individuellen Bedarf, von Beratung, Anpassung und Service abhängt, drohen Fehlsteuerungen. Einsparungen an der falschen Stelle können dazu führen, dass Kosten nicht verschwinden, sondern sich verlagern - etwa in Pflege, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsausfälle oder verlorene gesellschaftliche Teilhabe. Gute Hilfsmittelversorgung hat damit auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen. Sie kann Menschen dabei unterstützen, im Beruf zu bleiben oder wieder in Arbeit zurückzukehren.

Sie kann Angehörige entlasten, Pflegebedarfe reduzieren und dazu beitragen, dass Menschen ihren Alltag möglichst eigenständig bewältigen. Voraussetzung dafür sind passende Produkte, qualifizierte Beratung, funktionierende Prozesse und transparente Entscheidungen.

Wenn Teilhabe und Selbstbestimmung das Ziel sind, müssen Fachkräfte gestärkt und Prozesse so gestaltet werden, dass menschliche Kommunikation und nachvollziehbare Entscheidungen im Zentrum stehen. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Versorgungsbedarfe braucht es eine klare politische Priorisierung: mehr Verantwortung für Fachpersonal, mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein System, das Vertrauen ermöglicht.
ots


Das kann warten

Barrierefreiheit klingt nach einem Thema für später. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Wer umbaut, solange er gesund und beweglich ist, entscheidet in Ruhe mit Zeit für Gestaltung und Budget und nicht unter dem Druck eines Sturzes oder einer plötzlichen Einschränkung. Das Bad ist dafür der wichtigste Raum. Ein rutschiger Duschbereich, hohe Wannenränder und beengte Verhältnisse zählen zu den häufigsten Ursachen für Stürze. Ein vorausschauend geplantes Bad mindert diese Risiken, bevor sie zum Problem werden, und fühlt sich spürbar komfortabler an. Ein niedrigschwelliges, offenes Bad kommt allen zugute - der Familie mit kleinen Kindern genauso wie den Großeltern zu Besuch.
ots


5,6 Prozent

Ob gutes Altern in den eigenen vier Wänden gelingen kann, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Barrierefreiheit, Infrastruktur und Sicherheitsempfinden werden besonders wichtig. Eine Auswertung von Daten des Deutschen Alterssurveys zeigt, dass nur 5,6 Prozent der Menschen ab 65 Jahren in einer Wohnung leben, die weitgehend barrierefrei ist. Als Kriterien dafür wurden ein stufenloser Zugang zu Wohnung und Zimmern, ein barrierefreier Zugang zu den Sanitärräumen und eine bodengleiche Dusche herangezogen. Deutlich besser sieht es bei der Bewertung des Wohnumfelds aus: Die überwiegende Mehrheit sieht ihr Wohnumfeld ausreichend mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und gut erreichbarem ÖPNV ausgestattet. Entscheidend ist, Wohnung, Wohnumfeld, Mobilität und Sicherheit gemeinsam zu denken, damit ältere Menschen möglichst lange selbstständig, sicher und sozial eingebunden leben können.
ots

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Rampe verweigert? Das wird teuer

Barrierefreiheit gewinnt im Wohnungsbestand zunehmend an Bedeutung. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind deswegen häufig auf bauliche Anpassungen angewiesen, um eine Wohnung weiterhin selbstständig nutzen zu können. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann die ungerechtfertigte Ablehnung solcher Maßnahmen eine verbotene Diskriminierung darstellen. Der Fall: Der Ehemann eines Mieters war auf einen Rollstuhl angewiesen, weswegen er die Zustimmung zur Errichtung einer Rampe beantragte. Das dafür zuständige Wohnungsunternehmen verweigerte jedoch seine Zustimmung. Der Betroffene sah sich dadurch benachteiligt und verlangte eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Das Urteil: Das Gericht sprach dem Mieter eine Entschädigung zu, weil die Vermieterin ihn wegen seiner Behinderung unzulässig diskriminiert hatte, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch bei der Vermietung von Wohnraum durch größere Vermieter verboten ist. Es spiele auch keine Rolle, dass nicht der unmittelbare Vertragspartner, sondern dessen Ehepartner auf die Rampe angewiesen sei. Dem Rollstuhlfahrer wurde eine Entschädigung in Höhe von 11.000 Euro zugesprochen.
ots

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