Rechtsanwälte beraten
Vorsorge richtig regeln: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wer plötzlich schwer erkrankt oder seinen Willen nicht mehr äußern kann, ist darauf angewiesen, dass andere in seinem Sinn entscheiden. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen rechtlichen Betreuer, jedoch nur, soweit dies erforderlich ist; besteht eine wirksame Vorsorgevollmacht, ist die Betreuung grundsätzlich subsidiär und...