Viele Ehepaare beschäftigen sich vor der Hochzeit kaum mit dem Thema Güterrecht. Der gesetzliche Güterstand – in Deutschland die Zugewinngemeinschaft tritt automatisch ein, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird. Was auf den ersten Blick fair und unkompliziert wirkt, entpuppt sich in der Praxis jedoch häufig als problematisch, unflexibel und konfliktanfällig.
Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, anzunehmen, dass in der Zugewinngemeinschaft alles gemeinsam gehört. Tatsächlich bleiben die Vermögen der Ehegatten strikt getrennt. Gemeinsam wird lediglich der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs – der sogenannte Zugewinn – im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehegatten ausgeglichen. Genau hier beginnen jedoch die Schwierigkeiten.
Bereits die Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens ist in der Praxis äußerst konfliktträchtig. Vermögenswerte müssen bewertet, Nachweise geführt und oft komplexe Bewertungen vorgenommen werden – etwa bei Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Kryptowerten oder Kunstgegenständen. Wertsteigerungen durch Inflation, Marktbewegungen oder unternehmerische Entwicklungen führen regelmäßig zu Streit über den tatsächlichen Zugewinn. Der gesetzliche Güterstand ist hier erstaunlich simplistisch und wird der wirtschaftlichen Realität moderner Lebensverhältnisse häufig nicht gerecht.
Besonders problematisch ist die Zugewinngemeinschaft zudem für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler. Im Scheidungsfall kann der rechnerische Zugewinn zu einem erheblichen Zahlungsanspruch führen, ohne dass dem entsprechende liquide Mittel gegenüberstehen. Im schlimmsten Fall droht die Zerschlagung von Unternehmensvermögen, nur um den Ausgleichsanspruch zu erfüllen. Was vermeintlich der Gerechtigkeit dient, kann so schnell zur existenziellen Gefahr werden.
Auch im Todesfall ergeben sich unerwünschte Folgen. Durch den pauschalen Zugewinnausgleich im Erbrecht erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten automatisch. Das kann die geplante Vermögensnachfolge – etwa zugunsten von Kindern oder zur Sicherung eines Unternehmens – erheblich stören und zu unerwarteten Pflichtteilsbelastungen führen.
Hinzu kommt: Der gesetzliche Güterstand bietet keine individuelle Gestaltungsmöglichkeit. Er behandelt alle Paare gleich – unabhängig davon, ob sie jung oder alt sind, ob Kinder vorhanden sind, wer wie viel verdient oder wer Vermögen in die Ehe einbringt. Lebensentwürfe, Patchwork-Familien oder internationale Konstellationen bleiben unberücksichtigt.
In der Praxis zeigt sich daher immer wieder: Erst im Konfliktfall wird erkannt, wie unpassend und riskant der „Standard“ tatsächlich ist. Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet dagegen die Möglichkeit, klare, transparente und faire Regelungen zu treffen, die zur Lebensrealität der Ehegatten passen – und im Ernstfall vor teuren und belastenden Auseinandersetzungen schützen.
Der gesetzliche Güterstand ist damit weniger eine kluge Grundregel als vielmehr eine pauschale Auffanglösung für all jene, die sich nicht mit der eigenen Vermögensplanung beschäftigen. Wer jedoch Verantwortung für sein Vermögen, seine Familie und seine Zukunft übernimmt, sollte sich bewusst für eine maßgeschneiderte Regelung entscheiden – und nicht dem Zufall des Gesetzes überlassen, was im Krisenfall auf dem Spiel steht.