Rechtsanwälte aus dem Emsland stellen sich vor!
Kommt es bei einer Trennung darauf an, wer den Hausrat angeschafft hat?
Grundsätzlich können Ehegatten, die sich trennen, jeder von Ihnen, die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Wer also sein Eigentum an Haushaltsgegenständen nachweisen kann, darf den Haushaltsgegenstand auch bei einer Trennung behalten. Hiervon gibt es allerdings nach dem Gesetz Ausnahmen.