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Recht liegt bei den Angehörigen

Bei einem Sterbefall innerhalb einer Pflegeeinrichtung liegt das Recht zur Auswahl des Bestattungsunternehmens bei den dazu berechtigten Angehörigen. Foto: Sebastian Willnow/dpa-tmn/dpa

Freie Wahl des Bestatters nach Tod im Heim

Stirbt jemand in einer Pflegeeinrichtung, darf diese nur unter Umständen und in begrenztem Umfang Dienstleister beauftragen. Was Angehörige wissen sollten.

Bei einem Sterbefall innerhalb einer Pflegeeinrichtung - oder einer ähnlichen Einrichtung - liegt das Recht zur Auswahl des Bestattungsunternehmens bei den dazu berechtigten Angehörigen. Dies gilt selbst dann, wenn für die unmittelbare Abholung des Verstorbenen aus Zeitgründen zunächst ein von der Einrichtung ausgewähltes Bestattungsunternehmen eingesetzt wird. Darauf weist die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas hin.

Unternehmen aus der Region

Dringlichkeit und Erreichbarkeit der zuständigen Angehörigen:
In Deutschland passieren etwa 80 Prozent aller Todesfälle in Institutionen wie Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen. Aufgrund der Dringlichkeit, mit der in manchen Fällen gehandelt werden muss, besonders wenn die zuständigen Angehörigen nicht umgehend erreichbar sind, dürfen die Einrichtungen ein Bestattungsunternehmen für die erste Abholung des Verstorbenen beauftragen.

Unternehmen aus der Region

Ein von der Einrichtung beauftragtes Unternehmen darf in solchen Fällen aber nur das im Augenblick Notwendige veranlassen: die Abholung und Überführung in eine Leichenhalle oder zum Bestattungsinstitut. Hier nur wenige Stunden abzuwarten, gelte nach gängiger Rechtsprechung nicht als angemessen, informiert Aeternitas. 

Hinsichtlich der weiteren Dienste im Rahmen der Bestattung muss aber eine Entscheidung der Angehörigen abgewartet werden. Setzt sich etwa eine Heimleitung darüber hinweg, habe sie den durch den Mehraufwand entstandenen Schaden zu ersetzen beziehungsweise die entsprechenden Kosten selbst zu tragen.

Klare Absprachen treffen: Für das abholende Bestattungsunternehmen gilt ebenso: Ohne konkreten Auftrag darf es keine weiteren Maßnahmen vornehmen oder auf den Weg zu bringen. Wird von den Angehörigen ein anderer Anbieter gewünscht, müssen Verstorbene selbstverständlich an diesen herausgegeben werden.
Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Aeternitas Angehörigen und Einrichtungen bereits im Voraus klare Absprachen treffen, wer im Todesfall mit der Bestattung beauftragt werden soll.



dpa/tmn


Übungen für den Körper helfen

Wer einen schweren Verlust erlitten hat, etwa um eine langjährige Partnerin oder Partner trauert, erlebt häufig seelische und körperliche Symptome, die auch länger andauern können. Foto: dpa-tmn/Christin Klose
Wer einen schweren Verlust erlitten hat, etwa um eine langjährige Partnerin oder Partner trauert, erlebt häufig seelische und körperliche Symptome, die auch länger andauern können. Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Marei Rascher-Held hat die Erfahrung gemacht, dass auch Achtsamkeitsübungen, Atemübungen und Imaginationsreisen helfen, ebenso wie Feldenkrais-Kurse, Yoga und körperliche Bewegung. "Der Fokus soll auf dem Körper liegen, dabei darf ich mich einfach mal leiten lassen durch Angebote, die mir hilfreich sind und zu Hause fortgeführt werden können.“ Manchmal sind die positiven Folgen schnell spürbar: Die Trauernden merken dann, dass die Anspannung sinkt, dass Kieferknochen und Nacken nicht mehr wehtun und sich der Hals etwas freier anfühlt.

Trauerprozess kann blockiert sein
Wenn man jedoch auch nach eineinhalb bis zwei Jahren starke Schmerzen hat, wenn der körperlich erlebte Verlustschmerz chronisch wird, braucht es professionelle Hilfe - etwa durch eine Psychotherapie. Weil dann an den Ursachen gearbeitet werden muss, warum der Trauerprozess blockiert ist.„Es kann zum Beispiel daran liegen, dass ich Schuldgefühle habe oder es ungelöste Konflikte in der Beziehung zum Verstorbenen gibt“, sagt Psychologe Kachler. "Oder aber, dass ich den Schmerz und die Trauer abwehren muss, aus Angst, dass sie mich überflutet."
Wer sich mit kompetenter Begleitung darauf einlässt, die Gründe für die Blockade aufzuarbeiten, hat jedoch gute Chancen, dass beide gesunden: Seele und Körper.

dpa/tmn


 Internethinweis: Bundesverband Trauerbegleitung: https://bvtrauerbegleitung.de/

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