Lärm kann krank machen. Er schädigt nicht nur das Gehör dauerhaft, sondern begünstigt auch Bluthochdruck, fördert Stress und Schlafstörungen und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
„Gerade auf Baustellen sind Beschäftigte häufig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, mit langfristigen Folgen für das Gehör. Entsprechend groß ist der Handlungsbedarf“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Wie stark die Bauwirtschaft betroffen ist, zeigen die Zahlen: Lärmschwerhörigkeit ist hier seit Jahren die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen. Branchenübergreifend steht sie ebenfalls an erster Stelle und die Zahl der Verdachtsanzeigen ist deutlich gestiegen: von 15.449 im Jahr 2022 auf 19.310 im Jahr 2024.
„Lärm ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch ein Sicherheitsrisiko: Warnsignale werden zu spät gehört oder gar nicht wahrgenommen“, sagt Wellnhofer. Lärmschwerhörigkeit erschwere zudem die Kommunikation im Arbeitsalltag, aber auch im Privatleben und Betroffene könnten vereinsamen. Weiter erklärt Wellnhofer, dass der Körper sich nicht an Lärm gewöhnt und auch keine Toleranz entwickelt.
Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz
Wirksamer Lärmschutz ist deshalb essenziell. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen richtet sich nach dem so genannten TOP-Prinzip – technisch, organisatorisch, persönlich. Dabei gilt: Nicht nur Beschäftigte an lauten Maschinen sind gefährdet, sondern auch Personen im Umfeld von Lärmquellen. Um Lärm dauerhaft zu reduzieren, sollten vorrangig leisere Maschinen und geräuscharme Arbeitsverfahren eingesetzt werden. Ist das nicht möglich, sind organisatorische Maßnahmen erforderlich, etwa die Begrenzung der Aufenthaltsdauer in lärmintensiven Bereichen.
Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden. „Bereits ab einem Tageslärmpegel von 80 Dezibel sind Arbeitgeber verpflichtet, geeigneten Gehörschutz bereitzustellen“, erklärt Wellnhofer. Ab 85 Dezibel ist das Tragen verpflichtend. Zum Einsatz kommen beispielsweise Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder individuell angepasste Otoplastiken. „Da Otoplastiken oft angenehmer zu tragen sind als Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel, steigt die Akzeptanz für Gehörschutz deutlich“, sagt Wellnhofer. Die BG BAU fördert diese im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 100 Euro. „Die hohe Nachfrage zeigt den Bedarf: Allein 2025 haben wir rund 4.700 individuelle Gehörschützer gefördert“, so Hans-Jürgen Wellnhofer.
Wichtig ist auch: Nicht nur Personen, die direkt mit lärmerzeugenden Geräten arbeiten, müssen geschützt werden – auch alle, die sich in der Nähe der Lärmquelle aufhalten, sind potenziell gefährdet und müssen einen geeigneten Gehörschutz tragen. Musikkopfhörer mit Active-Noise-Cancelling-Funktion (ANC) sind als Gehörschutz auf Baustellen nicht geeignet, denn sie blenden lediglich niederfrequente Störgeräusche aus. Auf Baustellen hingegen treten häufig plötzliche und hochfrequente Geräusche auf, zum Beispiel durch Hämmern. Diese Geräusche können durch die ANC-Technologie nicht unterdrückt werden.
ots