Unsere angehenden Friseurinnen und Friseure haben sich für einen Beruf entschieden, der kreativ und abwechslungsreich ist und der sie jeden Tag neue Erfahrungen machen lässt, da sie immer direkt am Menschen arbeiten.
Wissen und Kreativität sind gefragt: Friseurinnen und Friseure absolvieren in der Regel eine 3-jährige duale Ausbildung im Friseursalon und in der Berufsschule, die sie im ersten Ausbildungsjahr zweimal pro Woche, anschließend einmal pro Woche besuchen.
Dabei werden in insgesamt 13 Lernfeldern die Grundlagen für eine kompetente Kundenberatung gelegt und theoretische Kenntnisse in den Bereichen vermittelt, die der Friseur beherrschen muss.
Diese sind beispielsweise.: Aufbau und Funktion von Haut, Haar und Fingernägeln, das Tönen, Färben und Blondieren der Haare und ihre Umformung, pflegende Kosmetik, Gestaltung von Fingernägeln und Make-up usw.. Mit Bestehen der Gesellenprüfung haben unserer Schülerinnen und Schüler einen Beruf erlernt, in dem täglich ihre Kreativität und Fingerfertigkeit gefragt sind und der auch in Zukunft nicht von Maschinen ersetzt werden wird.
pm
Alles auf Stand?
Was Azubis zu Ausbildungsordnungen wissen müssen
Über 300 duale Berufsausbildungen gibt es in Deutschland. Damit die Inhalte relevant und aktuell bleiben, werden die Ausbildungsordnungen regelmäßig angepasst: Dann können Berufe wegfallen, neu hinzukommen oder modernisiert werden.
Häufig geht es bei der Modernisierung von Ausbildungsordnungen darum, bestimmte Entwicklungen der Arbeitswelt auch in der Berufsbildung zu verankern.
Dazu gehören laut Monika Hackel zum Beispiel die groBen Themen Digitalisierung, Internationalisierung und Nachhaltigkeit. Sie leitet beim BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) die Abteilung Struktur und Ordnung der Berufsbildung.
EU-Richtlinien verändern Ausbildungsinhalte
Nachhaltigkeit kann dabei ganz Unterschiedliches bedeuten. „Wenn ein Koch nachhaltig arbeitet, ist das natürlich etwas anderes, als wenn man in der Versicherungswirtschaft den Kunden nachhaltige Finanzprodukte vermittelt.“
Bei der Internationalisierung geht es zum Beispiel darum, bestimmte EU-Richtlinien in die Berufe zu implementieren. Die Initialzündung für eine Modernisierung komme immer aus der beruflichen Praxis, also aus der Wirtschaft, sagt Hackel. Der Wunsch nach einer Neuordnung werde dann geprüft. Sind die Veränderungen alle machbar oder zu kleinteilig? Entsprechen die Vorschläge den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes? Dann erst geht es in den eigentlichen Prozess der Modernisierung.
Umsetzung liegt bei Betrieben und Berufsschule
Und woher wissen Azubis nun, ob ihre Ausbildung auch wirklich auf dem Stand der Dinge ist? Zunächst einmal gilt: Die Ausbildungsordnungen legen zwar schon viel Grundsätzliches fest, geben aber nicht bis aufs Detail vor, was in der Ausbildung gelehrt wird. „Zum Beispiel, dass zwingend eine bestimmte Software vermittelt werden muss“, so Hackel.
Die genaue Umsetzung liegt also auch bei Betrieb und Berufsschule. „Der Betrieb hat in jedem Fall die Pflicht, mich für bestimmte Dinge fit zu machen“, sagt Monika Hackel. Kann der Betrieb das nicht, muss das unter Umständen in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum oder in einer Verbundausbildung passieren. Hier lernen Azubis kleinerer Betriebe bestimmte Elemente ihrer Ausbildung zum Beispiel für einige Wochen bei einem größeren Arbeitgeber.
Arbeitsvertrag und Berichtsheft prüfen
Die Ausbildungsordnung ist auch Teil des Ausbildungsvertrags. „Da ist es meine Pflicht als Azubi zu schauen: Was unterschreibe ich denn da? Da habe ich schon ersten Kontakt zu meiner Ausbildungsordnung und kann sehen, was ich hier eigentlich lernen soll“, so Hackel.
dpa/tmn