Schließen
Um Ihre Registrierung abzuschließen, gehen Sie in Ihr E-Mail-Postfach und folgen dem Link in der Bestätigungsmail. Danach können Sie den Artikel frei lesen. E-Mail erneut senden
Präsentiert von

Falschparker anzeigen?

Verkehrsverstöße wurmen, die Sünder sollten angezeigt werden? Wer beim Hochladen von Beweisfotos den Datenschutz verletzt, kann selbst belangt werden. Foto: H. Kaiser/dpa-mag

Privatpersonen können über Apps, Portale und Formulare Verkehrssünder anzeigen. Dass jemand anders einen Verstoß begeht, feit einen selbst bei Fehlern allerdings nicht vor Ärger. Wer etwa beim Hochladen von Beweisfotos den Datenschutz verletzt, kann belangt werden. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (AZ: 4U 464/25), über die der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert. Denn auch Regelbrecher haben Rechte, unbeteiligte Dritte ebenso.

Unternehmen aus der Region

Im konkreten Fall hatte eine Person ein verkehrswidrig geparktes Fahrzeug fotografiert und das Foto auf der Plattform „wegli“ hochgeladen, um den Verstoß der zuständigen Behörde zu melden. Neben dem Fahrzeug war auf dem Foto allerdings auch der Beifahrer zu sehen, der nicht unkenntlich gemacht wurde.

Das besagte Foto stand etwa eineinhalb Jahre auf der Plattform zur Verfügung und konnte von Mitarbeitern der Behörde sowie Personen, die über einen entsprechenden Link verfügten, eingesehen werden.

Immaterieller Schadenersatz - Ja, so etwas gibt es:

Für den Beifahrer stellte das eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar - er klagte auf Löschung und immateriellen Schadenersatz. Das OLG Dresden gab ihm Recht und sprach ihm 100 Euro Schadenersatz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.

Das Gericht befand, dass der Beklagte gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen habe. Für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit sei die Abbildung des Beifahrers nicht erforderlich, auch wenn die Anzeige selbst ein berechtigtes Interesse des Angeklagten darstelle. Er hätte dafür das Foto so aufnehmen können, dass man den unbeteiligten Beifahrer nicht sieht oder diesen unkenntlich machen können. dpa

Meine Favoriten:
Alle Orte: