Eine Trennung zwischen beteiligten Eheleuten oder Lebensgemeinschaften ist nicht nur eine seelische Belastung, sondern stellt auch rechtlich jeden vor große Herausforderungen.
Deshalb ist es für die meisten Menschen oft schwierig, bereits jetzt die Trennungsfolgen wie Unterhalt, Vermögen, Haus, Kindesunterhalt und Rente zu klären. Aber gerade in dieser Phase ist es wichtig, einen klaren Überblick über die eigenen Rechte und Pflichten zu haben.
Voraussetzung für eine Scheidung ist in der Regel das Trennungsjahr. In dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben, was auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich sein kann, sofern keine gemeinsame Lebensführung mehr besteht.
Grundsätzlich ist es daher möglich, dass man auch die Trennung im ehelichen Haus vollzieht, soweit auch jeder Partner seine Haushaltsversorgung selbst sicherstellt, d. h. sein Essen selbst zubereitet, Wäsche wäscht etc.
Dies ist jedoch dann schwierig, wenn gemeinsame minderjährige Kinder in dem Haus leben und diesbezüglich oder sowieso zwischen den Eheleuten Spannungen und Streitigkeiten auftreten. In diesem Fall ist es besser, wenn eine Person auszieht.
Sollte eine Einigung über den Auszug nicht erfolgen können, muss ggf. ein Antrag bei Gericht auf Zuweisung der Ehewohnung während der Trennungszeit gestellt werden. Hierbei hat das Gericht insbesondere das Kindeswohl der gemeinsamen minderjährigen Kinder zu berücksichtigen.
Ein zentrales Thema ist weiter der Trennungsunterhalt. Dieser soll sicherstellen, dass beide Ehepartner wirtschaftlich abgesichert sind. Der Unterhalt bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die konkrete Höhe hängt von dem jeweiligen Einkommen der Eheleute ab und bedarf einer sorgfältigen Berechnung.
Auch der Kindesunterhalt ist zu klären
Dieser richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird im Regelfall anhand von Leitlinien wie der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Im Rahmen der Ehescheidung trifft das Gericht grundsätzlich keine Entscheidung über das Sorgerecht. Dieses verbleibt in der Regel bei beiden Eltern gemeinsam. Bei minderjährigen Kindern kommt dem Kindeswohl eine besondere Bedeutung zu. So ist bei der Trennung der Lebensmittelpunkt des Kindes und die Ausgestaltung des Umgangs festzulegen.
Mit der Scheidung selbst treten dann auch noch weitere Aspekte hinzu, wie insbesondere die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich. Dieser Bereich ist von wesentlicher Bedeutung und wird oft unterschätzt.
Wichtig zu wissen ist, dass in Deutschland für die Scheidung Anwaltszwang herrscht, d. h. für die Stellung des Scheidungsantrags wird ein Anwalt gebraucht. Nur dieser kann im Namen des scheidungswilligen Ehepartners den Antrag auf Ehescheidung einreichen.
Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis:
Eine Ehefrau zieht nach der Trennung kurzfristig aus der gemeinsamen Wohnung aus und macht zunächst keinen Unterhalt geltend. Erst Monate später wird ihr bewusst, dass ihr möglicherweise Trennungsunterhalt zugestanden hätte. Die nachträgliche Durchsetzung gestaltet sich jetzt schwierig, da keine klaren Vereinbarungen getroffen wurden und wichtige Zeit verstrichen ist.
Denn Unterhalt kann man nur rückwirkend verlangen, wenn der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltsverpflichteten zur Zahlung von Unterhalt auffordert. Dies geschieht in der Regel durch ein anwaltliches Schreiben mit der Aufforderung zur Erteilung der Auskunft über das Einkommen. Erst ab dem Zeitpunkt des Verlangens kann der Unterhalt gefordert werden.
Aus meiner Beratungspraxis ergibt sich ein klares Bild: Wer frühzeitig strukturiert vorgeht, sich über die eigenen Rechte informiert und wichtige Entscheidungen nicht unter Zeitdruck trifft, schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Entwicklung. Auch in einer belastenden Situation lassen sich so sachgerechte und tragfähige Lösungen finden.