Im Ruhestand haben viele Menschen große Pläne. Oftmals reicht dafür das Geld nicht aus. Denn das steckt im Eigenheim, das die Familie über Jahrzehnte abgezahlt hat.
Eine mögliche Lösung, die sich Eigenheimbesitzern dann bietet, ist der Teilverkauf. Finanzunternehmen bieten Haus- und Wohnungseigentümern eine Möglichkeit, unkompliziert Kapital aus ihrer Immobilie flüssig zu machen. „Sie bieten an, einen Teil der von ihnen bewohnten Immobilie zu kaufen und dafür schnell größere Geldbeträge zu zahlen“, sagt Thomas Mai, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Verkäufer können anschließend weiter in ihrer Immobilie bleiben. „Vorteilhaft ist dieses Geschäft in erster Linie für die Käufer. Verkäufer machen hingegen wirtschaftliche Verluste und geraten sogar in Gefahr, ihre Immobilie am Ende vollständig zu verlieren und ausziehen zu müssen.“
Das liegt an der Konstruktion des Modells. Der Eigentümer verkauft einen Teil seiner Immobilie, aber höchstes 50 Prozent. Im Gegenzug bekommt er ein Nießbrauchsrecht und relativ viel Geld, über das er sofort verfügen kann. „Das klingt zunach einer Win-win-Situation“, so Thomas Mai.„Doch die Tücken liegen im Detail.“ Es fällt eine monatliche Nutzungsgebühr für den verkauften Teil an. „Dieses Nutzungsentgelt ist nicht ohne. Es beträgt nach unseren Recherchen zwischen viereinhalb bis über sechs Prozent des Wertes des verkauften Teils pro Jahr“, sagt Dirk Eilinghoff, Immobilien- und Zinsexperte beim Geldratgeber „Finanztip“. „Bei einem Nutzungsentgelt von fünf Prozent werden für eine Auszahlung von 200.000 Euro monatlich 833 Euro fällig.“ Das sollten Teilverkäufer unbedingt bei ihrer Kalkulation berücksichtigen. Dazu kommen Ausgaben für die Instandhaltung und die Grundsteuer, die der Verkäufer allein tragen muss.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Eigentümer den an die Firma verkauften Anteil später zurückkauft. Auch Erben können das tun. „Aber das wird teuer“, warnt Thomas Mai. Denn der Anbieter wird mindestens den ausgezahlten Teilkaufpreis plus Kaufnebenkosten einfordern. Und er wird einen Aufpreis für eine Wertsteigerung verlangen. Es gibt sogar Verträge, in denen sich die Finanzfirmen gegen einen Wertverlust der Immobilie absichern. Wird die Immobilie später komplett verkauft, bekommt der Anbieter mindestens sein investiertes Geld sowie einen deutlichen Zuschlag als „Minimumanteil“ zurück. Die Verbraucherzentralen kritisieren das. Sie bemängeln generell die Intransparenz vieler Verträge und fehlende Informationen.
dpa/tmn