Erhöhung ab 1. August 2015 Düsseldorfer Tabelle: Tipps für Unterhaltszahler und -empfänger

Von Waltraud Messmann | 27.07.2015, 13:57 Uhr

Weil der Kinderfreibetrag und das Kindergeld minimal erhöht wurden, musste die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden: Ab dem 1. August 2015 erhalten Kinder monatlich zwischen 12 und 20 Euro mehr Unterhalt. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Zum 1. Januar 2016 wird es übrigens voraussichtlich eine neue Ausgabe der „Düsseldorfer Tabelle“ mit erhöhten Beträgen geben. Dann wird der steuerliche Kinderfreibetrag, der Minimumbedarf eines Kindes, um 96 auf 4608 Euro steigen.

Für betroffene Unterhaltszahler/innen sowie für betroffene Unterhaltsempfänger/ innen stellt sich immer die Frage, wie sie sich bei Erhöhungen der Bedarfssätze „richtig“ verhalten sollen. Das ISUV-Vorstandsmitglied und Fachanwalt für Familienrecht Ralph Gurk empfiehlt, nicht gleich gerichtlich vorzugehen. „Als Verband raten wir immer zu einer einvernehmlichen Lösung“, sagt Gerk. Sie spare beiden Seiten Geld, Zeit und Nerven.

Im Folgenden gibt der Anwalt Antwort auf die Fragen, die ihm in der Praxis am häufigsten begegnen.

Wer profitiert von den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle?

Es profitieren die Kinder, die jetzt ab 1.August 2015 und erneut am 1.Januar 2016 mehr

Unterhalt bekommen. Die Zahlbeträge wurden erhöht, ohne dass die Selbstbehalte ebenfalls erhöht wurden.

Wie sollen sich betroffene Unterhaltszahler/innen verhalten?

Sie müssen nicht aktiv werden. Sie können abwarten, ob ein Änderungsverlangen an sie herangetragen wird. Unaufgefordert muss keine Anpassung der Zahlungen erfolgen.

Was müssen betroffene Unterhaltsempfänger/innen beachten, damit sie schon ab dem 1.August.2015 in den Genuss des erhöhten Unterhalts kommen?

Unbedingt noch im August den Unterhaltsverpflichteten anschreiben und den höheren Unterhalt geltend machen. Ausreichend ist eine einfache schriftliche Aufforderung. Im Zweifel muss aber vom Unterhaltsberechtigten nachgewiesen werden, dass die Aufforderung den Unterhaltspflichtigen auch tatsächlich erreicht hat.

Update

In unserem Update beantwortet der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler eine weitere häufig gestellte Frage zu Verpflichtungen der Unterhaltszahler:

Was ist, wenn ein dynamischer Titel vorliegt?

Liegt ein dynamischer Titel vor, der klar ausweist, welcher Prozentsatz der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden muss, muss automatisch gezahlt werden. In der Regel wird aber der Unterhaltspflichtige angeschrieben. Schließlich weiß nicht jeder, dass gerade eine Unterhaltserhöhung ins Haus steht. In hochstreitigen Fällen wird mit einem dynamischen Titel gleich gepfändet werden. Dies ist allerdings nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Und was ist bei einem statischen Titel?

.Liegt ein statischer Unterhaltstitel vor, so muss der Unterhaltsberechtigte zu höherer Zahlung auffordern.

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Ab 1. August: Mehr Unterhalt für Kinder von Alleinerziehenden

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Schon die dritte Nullrunde für Kinder

Zur neuen Düsseldorfer Tabelle, die am 28.August 2015 online veröffentlicht werden soll geht es hier:

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