Der Geschäftsführer eines Energydrink-Herstellers muss dem Fußball-Profi Anthony Modeste von Borussia Dortmund 350.000 Euro zurückzahlen. Das hat eine Zivilkammer des Bonner Landgerichts entschieden (AZ: 1 O 31/21).
Der Geschäftsführer eines Energydrink-Herstellers muss dem Fußball-Profi Anthony Modeste von Borussia Dortmund 350.000 Euro zurückzahlen. Das hat eine Zivilkammer des Bonner Landgerichts entschieden (AZ: 1 O 31/21).