Obwohl das Prostituiertenschutzgesetz seit über einem Jahr in Kraft ist, haben sich nur etwa 7000 der geschätzten 400.000 Prostituierten beim Ordnungsamt angemeldet. Auch eine RotlichtApp löst das Problem nicht. Ein Kommentar.
Die Skepsis war groß, als vor einem Jahr das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft trat. Die Bilanz heute: Die Bedenken waren gerechtfertigt. Nur ein Bruchteil der Prostituierten hat sich bislang registriert. Das ist keine große Überraschung. Allein darauf zu setzen, dass die Sexarbeiter – ob Frauen oder Männer – sich selbst persönlich beim Ordnungsamt melden, war vom Gesetzgeber schlichtweg naiv. Es droht dagegen die Gefahr, dass noch mehr Rotlicht-Geschäfte in Hinterzimmern und Privatwohnungen verschwinden. Mit stärkeren Kontrollen könnten einige davon zumindest aufgedeckt werden.
Eine Anwendung auf dem Handy in Form einer RotlichtApp, in der sich die Prostituierten selbstständig und unkompliziert anmelden können, wird das Problem kaum lösen können. Das Ziel des Gesetzgebers, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung zu unterbinden, kann dadurch erst recht nicht umgesetzt werden. Denn über eine App lässt sich schwer nachweisen, ob die angemeldeten Personen tatsächlich existieren. Außerdem gibt sie auch keine Aufschlüsse darüber, ob jemand freiwillig in dem Milieu arbeitet oder nicht doch gezwungen wird. Mit dem neuen Gesetz ist eine gesundheitliche Beratung ebenfalls obligatorisch. Dieses Angebot mit der Anmeldung zu verbinden, wäre ein Ansatz, die Scheu vor dem Behördengang zu nehmen.