Mehrheitlich hat der Rat der Gemeinde Wietmarschen beschlossen, dass gewerbliche Stallanlagen eine Firsthöhe von neun Metern nicht überschreiten dürfen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Abluftkamine, erforderliche Silobehälter und Filteranlagen.
Mehrheitlich hat der Rat der Gemeinde Wietmarschen beschlossen, dass gewerbliche Stallanlagen eine Firsthöhe von neun Metern nicht überschreiten dürfen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Abluftkamine, erforderliche Silobehälter und Filteranlagen.