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Firsthöhe von maximal neun Metern Höhenbeschränkung für Stallbauten in Wietmarschen beschlossen

Von Wilfried Roggendorf | 08.07.2019, 14:04 Uhr

Mehrheitlich hat der Rat der Gemeinde Wietmarschen beschlossen, dass gewerbliche Stallanlagen eine Firsthöhe von neun Metern nicht überschreiten dürfen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Abluftkamine, erforderliche Silobehälter und Filteranlagen.

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