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Prozess am Landgericht Osnabrück Cannabis-Plantage in Werlte: Keine Ernte, kein Erlös, aber mehrere Jahre Haft

Von Anke Herbers-Gehrs | 04.09.2023, 06:59 Uhr

Cannabis-Anbau lohnt sich nicht. Diese Erfahrung mussten jetzt zwei Männer machen, die in Werlte eine Indoor-Plantage betrieben hatten und am Landgericht Osnabrück wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dabei zeigte sich das Gericht noch milde. 

Ein 53-Jähriger aus Werlte hatte Ende 2022 eine Nebenwohnung in seinem Haus für den Betrieb einer Cannabis-Plantage zur Verfügung gestellt. Der zweite Angeklagte, ein 60-Jähriger, betreute die Pflanzen als sogenannter „Gärtner“. Im April 2023 wurden bei einer Hausdurchsuchung beide festgenommen, zu einer Ernte kam es nicht.

Einiges blieb auch nach dem zweiten Prozesstag im Dunkeln. So machten die Angeklagten widersprüchliche Angaben darüber, ob der „Gärtner“ von Anfang an dabei war oder erst nach einem missglückten ersten Anbauversuch. Die Staatsanwältin hielt die Angabe des 60-Jährigen aber für glaubhaft und jedenfalls nicht widerlegbar. Sie beantragte für ihn eine Haft von zwei Jahren, auszusetzen zur Bewährung.

„Gärtner“ auch wegen Besitz von Drogen verurteilt

Das Gericht ging mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten darüber hinaus, wobei vor allem Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogen eine Rolle spielten. Der Angeklagte stand noch unter Bewährung, als er das Angebot annahm, auf der Cannabis-Plantage zu arbeiten. Hier hatte er drei Monate gearbeitet, und, so der Richter, unter „unwürdigen Bedingungen gehaust“.

Sein Lohnvorschuss von dreimal 500 Euro wurde zur Einziehung angeordnet. Zum Vorwurf der Beihilfe kam außerdem der des Besitzes von Drogen: Nach einem BGH-Urteil, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte, hätte ja theoretisch der Angeklagte die ihm anvertrauten Pflanzen auch selbst verkaufen können.

Verurteilung wegen Täterschaft und Bandenbildung wäre möglich gewesen

Der andere Angeklagte hatte zwar keine Vorstrafen, aber bei ihm gingen laut Urteilsbegründung die Vorwürfe über die Beihilfe hinaus in Richtung Täterschaft. Das Stellen der Räume könne rechtlich durchaus so eingeordnet werden. Außerdem habe er beim Transport des Equipments mitgeholfen und hätte am Erlös beteiligt werden sollen. Er hatte mit einem monatlichen Verdienst von 10.000 Euro gerechnet. 

Seine Angabe, mit dem Anbau der Pflanzen nichts weiter zu tun gehabt zu haben, noch nicht einmal einen Schlüssel zu der Nebenwohnung gehabt zu haben und höchstens mal auf einen Kaffee dort gewesen zu sein, wurde etwas zweifelhaft, da an mehreren Stellen auf Zigarettenkippen und Arbeitsmaterial seine DNA-Spuren gefunden wurden.

Der Äußerung des Angeklagten, dass die Plantage im Mai 2023 ohnehin hätte aufgelöst werden sollen, glaubte das Gericht nicht. „So einen Umbau macht man nicht für ein, zwei Ernten“, bescheinigte der Richter. Das Urteil lautete auf drei Jahre und drei Monate Haft.

Haftbefehle bleiben bestehen

Es hätte noch schlimmer für die Angeklagten kommen können: Da es Hinweise auf ein bandenmäßiges Vorgehen gab - beide Kontakt zu einem dritten Mann hatten - wäre eine Mindeststrafe von fünf Jahren möglich gewesen, wie der Richter ausführte.

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden, was beide Angeklagten laut Auskunft von Rechtsanwalt Michael Keimer, Verteidiger des 53-Jährigen, auch wahrnehmen werden. Die Haftbefehle blieben bestehen, da das Gericht bei beiden Angeklagten weiterhin Fluchtgefahr sah.

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