Die klassenlose Gesellschaft war auf dem Lande keinesfalls verwirklicht. Über viele Jahrhunderte wurde säuberlich zwischen Vollerben, Halberben, Erbköttern und Markköttern unterschieden. Sie verfügten, in absteigendem Maße, über eigenes Land und Weiderechte an dem genossenschaftlich genutzten Land, der gemeinen Mark. Noch darunter waren die Heuerlinge angesiedelt.