Die Wallenhorster FDP muss damit leben, dass sie aufgrund eines neuen Zählverfahrens in zwei Gemeindegremien keine Sitze hat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wies am Dienstag eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab.
Die Wallenhorster FDP muss damit leben, dass sie aufgrund eines neuen Zählverfahrens in zwei Gemeindegremien keine Sitze hat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wies am Dienstag eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab.