Das Landgericht Osnabrück hat den 39-jährigen Wallenhorster Posträuber zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, doch nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Mann, der den radfahrenden Räuber mit seinem Auto angefahren hat. Grundsätzlich darf jeder Bürger einen Straftäter auf der Flucht festnehmen – aber wie weit reicht das sogenannte Jedermannsrecht?