Wallenhorst/Westerkappeln/Münster. In einem Berufungsverfahren um eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung wollten zwei Brüder aus Westerkappeln und Wallenhorst vor dem Landgericht Münster jetzt einen Freispruch erreichen. Das ist ihnen zwar nicht gelungen. Die 17. Strafkammer entschied jedoch immerhin auf eine mildere Strafe.
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