„Das dürfen wir nicht zulassen“, kritisiert SPD-Ratsherr Dr. Thomas Forstreuter. Er steht mit dieser Auffassung im Gemeinderat, in dem die CDU die Mehrheit hat, bislang allerdings allein.
In dem Konzept „Maritimes Wohnen am Lünner See“ waren neben der Bebauung rund um den See immer auch zwei öffentliche Badestrände am West- bzw. Ostrand des Areals vorgesehen. Die Gemeinde Lünne hat mit dem Bauunternehmen Bunte als Generalinvestor 2005 einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Danach ist der Investor berechtigt, die für das Radlerhotel vorgesehene Fläche in ein Wohngebiet umzuwandeln, falls das Hotel nicht innerhalb von sieben Jahren realisiert wird.
Forstreuter: Klage droht
Das sei auch nicht das Problem, wie Forstreuter bei einem Treffen vor Ort gegenüber unserer Zeitung erläutert. Er könne es akzeptieren, wenn die Hotelfläche einschließlich des „Hotelstrandes“ (rund 580 Quadratmeter) bebaut würde. Der öffentliche Badestrand (Front 41 Meter, 750 Quadratmeter) müsse aber für die Lünner Bürger und alle weiteren Gäste am Lünner See erhalten bleiben. In der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplans ist die öffentliche Strandfläche allerdings ebenfalls in lukrative Grundstücke parzelliert worden.
„Dass da wieder ein Strand verschwinden soll, kann man den Lünnern nicht verkaufen“, spielt der SPD-Ratsherr auf länger zurückliegende Entwicklungen am nahe gelegenen „Blauen See“ an. Forstreuter geht davon aus, dass Anlieger am See Klage gegen die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans erheben werden, falls es dabei bleibt.
Mehrere Anwohner am See haben sich bereits in einem Schreiben an Lünnes Bürgermeister Franz Schoppe und Samtgemeindebürgermeister Bernhard Hummeldorf gewandt. Sie verweisen darauf, dass Bürger, die ein Grundstück an der Westseite des Sees in „zweiter Reihe“ gekauft hätten, dies in dem Wissen darum getan hätten, dass ihnen und ihren Kindern ein öffentlicher Strandzugang zum See ermöglicht würde. Eine Schließung des Weststrandes würde für sie ein Verlust an Lebensqualität und eine Wertminderung des Grundstücks bedeuten. „Wäre ihnen diese beabsichtigte Änderung zum damaligen Zeitpunkt des Grundstückserwerbs bekannt gewesen, hätten sie zu diesen Bedingungen ihr Grundstück sicher nicht erworben“, geht aus dem Schreiben hervor.
Auf Anfrage unserer Zeitung machte Schoppe gestern Sicherheitsbedenken geltend, die gegen einen öffentlichen Strandzugang an der Westseite sprechen würden. „Wir haben im Sommer das Problem, dass sich Jugendliche hier auch nach 22 Uhr noch aufhalten und dabei die Nachtruhe nicht einhalten“, sagte Schoppe. Er habe in dieser Angelegenheit bereits Schreiben von Seeanliegern bekommen. Ein Präventionsteam der Polizei habe ebenfalls betont, dass es äußerst schwierig sei, Sicherheit und Ordnung für zwei Strandabschnitte zu gewährleisten.
Ein mögliches Konfliktpotenzial zwischen Badegästen und Anwohnern sehen andere Anwohner nicht. „Bisher hatten wir am Weststrand maximal 50 Badegäste zu Pfingsten. Der überwiegende Teil hat sich vernünftig und ordentlich verhalten.“
Bis zum 25. Februar können interessierte Bürger den Plan im Lünner Gemeindebüro und Speller Rathaus einsehen und Stellungnahmen abgeben. Nach Auswertung aller Stellungnahmen wird sich der Lünner Rat in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befassen und über das weitere Verfahren beraten.