Bei der Sitzung des Stadtrats am kommenden Montag soll entschieden werden, ob die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten in Quakenbrück zum 1. Mai 2018 von 15 auf 20 Prozent erhöht werden soll. Die Stadt erhofft sich in diesem Jahr dadurch Me
09.03.2018, 18:30 Uhr
Spielhallenbetreiber sauer: Wird Steuer auf Spielautomaten in Quakenbrück weiter erhöht?
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
1 Kommentar zum Thema
Vergnügungssteuer: Die Vergnügungssteuer zählt zu den Bagatellsteuern, die Städte und Gemeinden erheben können. Besteuert werden Vergnügungen (zum Beispiel Tanzveranstaltungen, Jahrmärkte), die Steuer gilt aber auch für Spielautomaten in Spielotheken und Gaststätten. Für diese „Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit“, wie sie im Amtsdeutsch heißen, wird die Steuer nach dem Wirklichkeitsmaßstab festgesetzt. Bemessungsgrundlage ist das monatliche Einspielergebnis jedes Automaten. Dieses wird mit dem festgelegten Steuersatz multipliziert. cg
Service