Drei Jahre Haft, so lautete das Urteil der Strafkammer des Osnabrücker Landgerichts am zweiten Verhandlungstag für einen Papenburger. Er hatte nach einer Party Anfang 2022 die Alkoholisierung einer guten Freundin sexuell ausgenutzt.
Drei Jahre Haft, so lautete das Urteil der Strafkammer des Osnabrücker Landgerichts am zweiten Verhandlungstag für einen Papenburger. Er hatte nach einer Party Anfang 2022 die Alkoholisierung einer guten Freundin sexuell ausgenutzt.