Dass Menschen mit Behinderung in Aschendorf nun die Möglichkeit haben, sich an eine unabhängige Beratung zu wenden, ist ein Zugewinn für die Betroffenen.
Darüber hinaus ist der Aspekt der Unabhängigkeit einer, der die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, wie es im Gesetz heißt, weiter unterstreicht. Gut so. Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, brauchen Unterstützung, die ihren Bedürfnissen gerecht wird und nicht die möglichen marktwirtschaftlichen Interessen von Leistungsträgern und Leistungserbringern verwirklicht. Das Bundesteilhabegesetz sieht deshalb vor, dass die Situation von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen mithilfe der unabhängigen Beratung verbessert werden kann.
Was die Qualität der Beratung betrifft, so kann diese aus der Zusammenarbeit von Sozialverband und St.-Lukas-Heim hilfreich sein. Der Verband gewährleistet die Unabhängigkeit, auch indem die Beratung in dessen Räumen stattfindet. Die Caritas-Einrichtung steuert Fachkompetenz bei. Nicht zuletzt ist dabei die Finanzierung durch den Bund zu erwähnen, der die Kosten für das Angebot zu 95 Prozent übernimmt.