Dass die Papenburger Meyer Werft keine Entschädigung für die Hinterbliebenen der Opfer auf der vor 25 gesunkenen Ostseefähre "Estonia" zahlen muss, ist kein Grund zur Genugtuung. Ein Kommentar.
Dass die Papenburger Meyer Werft keine Entschädigung für die Hinterbliebenen der Opfer auf der vor 25 gesunkenen Ostseefähre "Estonia" zahlen muss, ist kein Grund zur Genugtuung. Ein Kommentar.