Das Amtsgericht Leer hat im Fall der illegalen Müllkippe an einem Naturschutzgebiet in Uplengen einen Gutachter engagiert. Anhand des Gutachtens soll dem Gericht zufolge das Startgebot für die Zwangsversteigerung festgelegt werden.
Das Amtsgericht Leer hat im Fall der illegalen Müllkippe an einem Naturschutzgebiet in Uplengen einen Gutachter engagiert. Anhand des Gutachtens soll dem Gericht zufolge das Startgebot für die Zwangsversteigerung festgelegt werden.