Wie der Landkreis Leer in einer Mitteilung schreibt, dürfen in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 Feuerwerkskörper an diesen Orten nicht abgebrannt werden. Zwischen 21 Uhr und 7 Uhr morgens in der Silvesternach
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
Kommentar schreiben!