Das bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts Leer, Heiko Brahms, am Dienstag auf Anfrage.
Der 70-Jährige war wie berichtet wegen versuchten Betrugs, Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung, und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Beide Seiten haben nun vier Wochen Zeit, den Revisionsantrag zu begründen. Erst danach entscheidet sich, ob das Verfahren neu aufgerollt wird oder es bei dem Urteil bleibt.