Ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht, wird bei der MD-Begutachtung festgestellt. Der MDK (Medizinischer Dienst) begutachtet Antragsteller auf Pflegeleistungen und gibt dann eine Beurteilung an die Krankenkasse. Das bereite in Corona-Zeiten auch deshalb Probleme, so Heinrich Thelker, Vorsitzender des Sozialverbandes (SoVD) Venne, weil kein persönlicher Kontakt erfolgt.
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