Ein Artikel der Redaktion

Widerruf und Gewährleistung Blumen zum Muttertag das beliebteste Geschenk – Rechte beim Kauf im Internet

Von Waltraud Messmann | 09.05.2013, 14:57 Uhr

Blumen bleiben zum Muttertag das beliebteste Geschenk: Fast jeder zweite Deutsche plant, zu diesem Anlass einen Strauß zu verschenken. Neben dem Einkauf beim örtlichen Fachhandel werden aber immer öfter auch die Dienste eines Online-Blumenhändlers in Anspruch genommen. Nach einer Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) haben bereits mehr als vier Millionen Bundesbürger zum Muttertag online Blumen bestellt. Der Rechtsexperte des Online-Gütesiegels Trusted Shops, Carsten Föhlisch, sagt, was man beachten muss:

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