
Ursprünglich verhängte das Amtsgericht Anfang des Jahres eine einjährige Freiheitsstrafe für die 48-jährige Angeklagte aus Rahden. Dem Gericht ist jedoch ein gravierender Fehler unterlaufen, weswegen das Landgericht die Strafe nun abmilderte.
Ursprünglich verhängte das Amtsgericht Anfang des Jahres eine einjährige Freiheitsstrafe für die 48-jährige Angeklagte aus Rahden. Dem Gericht ist jedoch ein gravierender Fehler unterlaufen, weswegen das Landgericht die Strafe nun abmilderte.