Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt, der am 12. Oktober vergangenen Jahres mit seinem Lkw eine Radfahrerin getötet hatte.
Das bestätigte Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer auf Nachfrage unserer Redaktion. Gegen eine Geldauflage von 2400 Euro in monatlichen Raten á 400 Euro stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Der Fahrer hatte mit seinem Lkw im Oktober 2016 eine 59-jährige Fahrradfahrerin auf dem Goethering erfasst, als er auf die Abbiegespur in Richtung Wittekindstraße und VfL-Stadion wechselte. Die Frau starb kurz darauf im Krankenhaus.
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Kein Tatnachweis
Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt, weil sich der „Tatnachweis“ schwierig gestaltete, sagte Retemeyer. Es sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, wo die Frau hergekommen war. Im Oktober hatte es geheißen, die Frau sei auf dem Schutzstreifen gefahren. Womöglich habe sie sich im toten Winkel befunden, sagte Retemeyer.Das Verfahren wurde eingestellt, weil der „Tatnachweis“ nicht erbracht werden konnte, sagt die Staatsanwaltschaft. Archivfoto: Michael Gründel
Fall juristisch beendet
Mit der Einstellung des Verfahrens und der Geldauflage ist der Fall für den Lkw-Fahrer juristisch beendet. Er hat für ihn keine weiteren Folgen. Auch gilt der Mann nicht als vorbestraft.
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Neun Tote seit 2014
Seit 2014 sind vier Fußgänger und fünf Radfahrer auf Osnabrücks Straßen ums Leben gekommen. Fünf Auto- und Lkw-Fahrer erhielten eine Geldstrafe und sind seither vorbestraft. In den verbleibenden vier Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen Geldauflagen ein.