Das Landgericht Osnabrück hat einen 47-Jährigen aus dem Nordkreis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte seinen Fetisch an seiner Tochter ausgelebt, indem er sie fesselte und ihre Füße berührte.
Das Landgericht Osnabrück hat einen 47-Jährigen aus dem Nordkreis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte seinen Fetisch an seiner Tochter ausgelebt, indem er sie fesselte und ihre Füße berührte.