Sportvereine, Baumschulen, Kommunen und von unserer Redaktion befragte Verbraucher sehen das Verbot des Rasensprengens zwischen 12 und 18 Uhr gelassen, weil sie Grünflächen in dieser Zeit auch schon vor der Anordnung des Landkreises nicht bewässert haben. Einer Belmerin stehen jedoch „die Nackenhaare zu Berge", wenn sie sieht, "wie viele ihrer Nachbarn mit dem kostbaren Gut Wasser umgehen".