Der Landkreis Osnabrück reagiert auf die jüngste Entscheidung des Osnabrücker Verwaltungsgerichts zum Genesenenstatus: Künftig werden die Nachweise für „mindestens 90 Tage“ gelten.
Der Landkreis Osnabrück reagiert auf die jüngste Entscheidung des Osnabrücker Verwaltungsgerichts zum Genesenenstatus: Künftig werden die Nachweise für „mindestens 90 Tage“ gelten.