Als ein 20-Jähriger im vergangenen Herbst über die Autobahn 30 bretterte, hatte er es offenbar sehr eilig. Die Quittung stellte das Amtsgericht Bad Iburg aus und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Seine Berufung gegen dieses Urteil wurde nun vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt.