Aufgrund von extrem niedrigen Grundwasserständen ist tagsüber das Rasensprengen im Landkreis Osnabrück ab sofort verboten. Laut Mitteilung des Landkreises gilt das Verbot der Beregnung von privaten und öffentlichen Grünflächen bis Ende September.
Aufgrund von extrem niedrigen Grundwasserständen ist tagsüber das Rasensprengen im Landkreis Osnabrück ab sofort verboten. Laut Mitteilung des Landkreises gilt das Verbot der Beregnung von privaten und öffentlichen Grünflächen bis Ende September.