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Radlerin lebensgefährlich verletzt Unfall auf Osnabrücker Martinistraße: „Rennen bisher nicht nachweisbar“

Von Jörg Sanders | 23.02.2017, 07:12 Uhr

Der Fahrer des Audi bestreitet nach dem folgenschweren Unfall im Juni 2016 auf der Osnabrücker Martinistraße, ein Rennen gefahren zu sein. Bislang ist ihm das auch nicht nachzuweisen.

Die Aufarbeitung des Unfalls gestaltet sich auch nach rund einem Dreivierteljahr offenbar schwierig. „Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist ein Rennen nicht nachweisbar“, sagt Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer auf Nachfrage unserer Redaktion. Allerdings stünde noch ein Ergänzungsgutachten aus, ergänzte er. Weitere Details wollte er aufgrund des laufenden Verfahrens nicht nennen.

20 Meter durch Luft geschleudert

Am Abend des 6. Juni 2016 hatte der 23-jährige Autofahrer eine 49-jährige Fahrradfahrerin auf der Martinistraße mit seinem Audi erfasst. Durch die Wucht des Aufpralls soll die Frau 20 Meter weit durch die Luft geschleudert worden sein. Sie wurde lebensgefährlich verletzt. Es gab mehrere Zeugen, die jedoch unterschiedliche Angaben machten. Einige hätten den Unfall erst durch den Knall mitbekommen, nicht aber das Geschehen im Vorfeld – etwa, wie schnell der Audifahrer gewesen und woher die Frau gekommen war. Auch von einem illegalen Autorennen war die Rede.

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Fahrer bestreitet Rennen

Der 23-jährige Fahrer des Unfallwagens bestreitet aber, ein Rennen gefahren zu sein. Auch sei er nicht zu schnell gewesen. Das geht aus dem Abschlussbericht der Polizei hervor, der seit Juli bei der Staatsanwaltschaft liegt. Die leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den Ostercappelner ein.

Fahrtweg der Frau unklar

Unklar ist ferner, woher die Frau überhaupt gekommen war. Ihr Fahrtweg konnte bislang nicht genau rekonstruiert werden. Zuvor hatte es geheißen, sie sei aus der Arndtstraße im Katharinenviertel gekommen und habe die Martinistraße überqueren wollen.

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