Hat er selbst gezockt oder zocken lassen? Ein 68-jähriger Osnabrücker musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil die Polizei drei illegale Glücksspielautomaten bei ihm fand. Die Beweisaufnahme gestaltete sich allerdings kompliziert.
Hat er selbst gezockt oder zocken lassen? Ein 68-jähriger Osnabrücker musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil die Polizei drei illegale Glücksspielautomaten bei ihm fand. Die Beweisaufnahme gestaltete sich allerdings kompliziert.