Drei Kinder hatten im Sommer 2020 beschlossen, wegen der damaligen Corona-Regeln nicht mehr zur Schule zu gehen. Ihre Eltern unterstützen sie dabei. Konsequenz: Die Behörden entzogen ihnen ein Teilsorgerecht für die Kinder. Das Oberlandesgericht bewertet den Schritt als rechtmäßig.