Fast alle Miteigentümer stimmten dafür, eine Trauerbuche auf ihrem Grundstück zu fällen, weil der neue Nachbar den Baum lästig findet. Doch ein Ehepaar war dagegen, klagte vor dem Amtsgericht – und bekam recht. Die Buche darf nicht gefällt werden.
Fast alle Miteigentümer stimmten dafür, eine Trauerbuche auf ihrem Grundstück zu fällen, weil der neue Nachbar den Baum lästig findet. Doch ein Ehepaar war dagegen, klagte vor dem Amtsgericht – und bekam recht. Die Buche darf nicht gefällt werden.