Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten auf den 27. Februar vertagt. Die Stadt Osnabrück steht weiter unter Druck: Auch ihr droht wegen chronisch schlechter Luftwerte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Die Verwaltung setzt ihre Hoffnung auf den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan. Die Umwelthilfe zeigt sich von diesem jedoch „enttäuscht“.