Der Hundeführerschein ist ab Montag, 1. Juli, für alle Neuhundehalter Pflicht. Ausgenommen von der Pflicht für den sogenannten Sachkundenachweis sind Halter, die ihren Hund bereits vor Juli 2011 erworben haben oder ihre Sachkunde anderweitig erworben haben. Wenn der Halter seinen Hund anderen anvertraut, übernimmt er weiterhin die Verantwortung. Der Sachkundenachweis ist für alle Rassen verpflichtend.