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Messstation falsch aufgestellt? Messung der Luftqualität: BOB wirft Osnabrück gezielte Manipulation vor

Von Jörg Sanders | 04.04.2018, 09:12 Uhr

Seit Jahren misst die Station zur Luftüberwachung am Schlosswall deutlich zu hohe Stickstoffdioxidwerte. Der Bund der Osnabrücker behauptet, die Stadt habe „alles getan, um ,schlechte Werte‘ am Wall zu erzeugen“. Schließlich stehe die Station direkt an der Straße. Das darf und letztlich soll sie auch, argumentiert das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim mit Verweis auf nationale und EU-Vorgaben.

Der Vorwurf: Die Osnabrücker Verwaltung manipuliere die Werte, indem die Station zu dicht an der Straße stehe. „In Osnabrück hat die Verwaltung alles getan, um möglichst schlechte Werte zu produzieren“, schreibt BOB auf seiner Facebookseite und verweist auf einen „Bild“-Bericht, demzufolge Messstationen oftmals näher an Straßen stünden als nötig.

Stünde der Container auf dem Lehrerparkplatz des Ratsgymnasiums, hätte die Stadt BOB zufolge keine Probleme mit Stickoxiden. Dabei lässt BOB den Passivsammler am Neuen Graben unerwähnt, der in der zweiten Februarhälfte nach der erneuten Öffnung des Neumarkts einen Mittelwert von 57 Mikrogramm gemessen hatte. Der Jahresmittelwert darf die 40 nicht übersteigen, am Neumarkt wird der Wert ebenfalls stets deutlich überschritten.

GAA bestimmte mögliche Standorte

Der Vorwurf der Manipulation sei falsch, sagt Detlef Gerdts, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz, auf Anfrage unserer Redaktion. Seit zehn Jahren steht der Container am Schlosswall. Damals sei es gar nicht die Stadt gewesen, die den Standort bestimmt hätte, sagt Gerdts. Das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim (GAA), zuständig für die Messungen, habe ihn vorgeschlagen. In Abstimmung mit der Stadt wurde der Container daraufhin am Schlosswall aufgestellt. „Wir sind damals nicht hingegangen und haben gesagt, da wollen wir den Container haben“, sagt Gerdts zum BOB-Vorwurf der Standortmanipulation. Ausschlaggebend seien die Verkehrsdichte und ein Stromanschluss gewesen.Verwaltung ließ prüfen

Den Vorwurf der Manipulation wollte die Verwaltung dennoch nicht auf sich sitzen lassen und fragte beim Gewerbeaufsichtsamt nach. Die Stellungnahme liegt unserer Redaktion vor.

Die Behauptung, die Messstandorte seien nicht EU-rechtskonform, weist das GAA entschieden zurück. Die Vorgaben der „Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ (39. BImSchV) in seiner gültigen Fassung entspreche in seiner Umsetzung 1:1 der EU-Vorgaben. „Das gilt auch im Hinblick auf Anforderungen an Abstände“, heißt es in der Antwort an die Verwaltung.Kein Minimalabstand vorgesehen

Proben müssen in einer Höhe zwischen 1,5 und 4 Metern erfolgen. Verkehrsstationen müssen mindestens 25 Meter von verkehrsreichen Kreuzungen entfernt sein. Der in Zeitungsartikeln genannte Abstand von zehn Metern zum Fahrbahnrand sei „ein Maximalabstand“, so das GAA. So dürfte der Container am Wall tatsächlich weiter von der Fahrbahn entfernt stehen als derzeit – aber nicht viel, denn ein Abstand von einem halben Meter zu Gebäuden ist ebenfalls vorgeschrieben. Einen Minimalabstand zur Fahrbahn sieht die Verordnung hingegen nicht vor.

Parkstreifen zu weit entfernt

Der Vorschlag von BOB, den Container auf dem Lehrerparkplatz des Ratsgymnasiums aufzustellen, entspräche wiederum nicht der Vorgabe – sofern BOB den Parkstreifen vor der Schule an der Hans-Böckler-Straße meint, denn die Schule verfügt über keinen Lehrerparkplatz. Der Parkstreifen jedenfalls ist mehr als zehn Meter vom Fahrbahnrand des Schlosswalls entfernt.

Zudem ist Vorgabe, „dass Daten über Bereiche gewonnen werden müssen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mitteilungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist“, schreibt das GAA.

GAA-Fazit: Messungen EU-rechtskonform

Es zieht das Fazit: „Sowohl der Messcontainer am Schlosswall als auch der Standort des Passivsammlers am Neumarkt halten diese Abstandskriterien ein.“ Folglich seien die Messungen „sehr wohl EU-rechtskonform“.

Scharfe Kritik von den Grünen

Scharfe Kritik üben die Grünen an BOB und der „Hasepost“, die über den geringen Abstand des Containers zur Fahrbahn berichtet hatte. Die Vorwürfe „von BOB und ,Hasepost‘ gegen die Verwaltung und die Regenbogenfraktionen [...] verpuffen mal wieder im Nichts“, teilte Fraktionssprecher Michael Hagedorn mit. „Diese Hetze bar jeder Grundlage reiht sich ein in die diffamierende Art, die beide insbesondere in der Auseinandersetzung um die Verkehrspolitik pflegen.“